Christoph Menke. Recht und Gewalt
Menke, Christoph Die Ausübung von Gewalt gehört zum Begriff des Rechts. Die Gewalt ist aber nicht das "letzteMittel, sondern das Schicksal des Rechts", das Schicksal, die Gewalt unendlich wiederholen zumüssen, dem das Recht seine Einsetzung verdankt. Christoph Menke entwickelt diese Theseanhand von Einsichten der Literatur ins Recht (Aischylos, Kleist, Heiner Müller), die denen derPhilosophie voraus ist. Sein Essay zielt auf den Nachweis, dass die Gewalt des R...