Die Hauptthese der vorliegenden Untersuchung lautet, dass auch in einer konstitutionalisierten Rechtsordnung, in der die Grundrechte als Optimierungsgebote verstanden werden und eine umfassende Verfassungsgerichtsbarkeit vorhanden ist, die Spielräume für das gesetzgeberische Handeln nicht eliminiert werden. Handeln hat auch im Rahmen der Prinzipientheorie den Vorrang gegenüber Kontrollieren. Eine Spielraumdogmatik hat nur dann ihren Sinn, wenn...
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