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Staatskirchenrecht (Deutschland)

Quelle: Wikipedia

Staatskirchenrecht (Deutschland)

Quelle: Wikipedia. Seiten: 73. Kapitel: Religionsunterricht in Deutschland, Beamter, Pro Reli, Kirchensteuer, Reichskonkordat, Körperschaftsstatus, Bremer Klausel, Kopftuchurteil, Staatsleistung, Recht der öffentlichen Sachen, Politische Klausel, Geistliche Hebungen, Kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Loccumer Vertrag, Militärseelsorge, Res mixta, Verbot der religiösen Voraustrauung, Aktion Rumpelkammer, Paritätsgrundsatz, Impensa Romanorum Pontificum, Wittenberger Vertrag, Badisches Konkordat, Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, Preußenkonkordat, Tabakbeschluss, Kirchenhoheit, Gesetz über die religiöse Kindererziehung, Widmung, Ulrich Scheuner, Kulturadäquanz, Privilegienbündel, Kirchenaustrittsgesetz, Kirchenbaulast, Res sacra, Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland, Militärseelsorgevertrag, Simultaneum, Kaiserparagraph, Weltanschauungsgemeinschaft, Sollicitudo omnium ecclesiarum, Klostergesetz, Pfarrdotationsgrundstück, Kommunalfriedhof. Auszug: Der Religionsunterricht in Deutschland im Sinne des Grundgesetzes ist schulischer Religionsunterricht in öffentlichen Schulen. Daneben steht es Religionsgemeinschaften frei, religiöse Unterweisung außerhalb der Schule anzubieten. Eine repräsentative Befragung der Universität Jena aus dem Jahr 2010 unter den Landes-, Bundes- und Europaparlamentariern kommt zu dem Ergebnis, dass eine Mehrheit der Abgeordneten außerhalb von CDU/CSU die religiösen Unterweisungen an Schulen abschaffen würde, im Ergebnis zeigte sich somit, dass vor allem die Stärke von CDU/CSU als maßgebliche Ursache für die Erhaltung der umstrittenen und zunehmend problembehaftereren Praxis infrage kommt, Heranwachsende zu einem evangelischen, katholischen oder muslimischen Religionsunterricht zu verpflichten. Da in den meisten Bundesländern aufgrund des Staatskirchenvertrags der Religionsunterricht ohne Zustimmung des Vatikan nicht abgeschafft werden kann, Berlin sich aufgrund rechtlicher Besonderheiten daran jedoch nicht gebunden fühlt, gibt es dort seit 1948 Religionsunterricht nur als freiwilliges Zusatzfach, während seit 2006 ein weltanschaulich neutraler Ethikunterricht angeboten wird. Die Volksinitiative Pro Reli, die die Wiedereinführung des verpflichtenden Religionsunterrichts vorsah, konnte sich trotz einer beispiellosen Medienkampagne nicht durchsetzen. 714.000 Wahlberechtigte haben sich an der Abstimmung beteiligt, 366.000 lehnten den Antrag von Pro Reli mit einem "Nein" ab, 346.000 bestätigten ihn mit "Ja". Da die Initiative weder die Stimmenmehrheit noch 25% der Stimmberechtigten, d.h. mindestens 611.422 Ja-Stimmen, auf sich vereinen konnte, scheiterte Pro Reli. Der Religionsunterricht ist als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz als ordentliches Lehrfach für öffentliche Schulen abgesichert ( Abs. 3 Grundgesetz). Ausnahme sind bekenntnisfreie Schulen, für die kein Religionsunterricht vorgesehen ist. Das Grundgesetz setzt hier verschiedene Schultypen voraus, die bereits in der Weimarer Re

CHF 28.90

Lieferbar

ISBN 9781233234592
Sprache ger
Cover Kartonierter Einband (Kt)
Verlag Books LLC, Reference Series
Jahr 20190307

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